Basishonorar pro Geschäftsstelle: | CHF 400.– |
Pro MitarbeiterIn:
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CHF 80.–
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Für grössere Unternehmen: | Pauschalhonorar nach Absprache |
Zusatzdienstleistungen: |
Auf Anfrage
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Der Auftrag kann schriftlich oder mündlich erteilt werden.
Die Erfolgsprogrammierung erfolgt nach Auftragserteilung innert höchstens 5 Arbeitstagen.
Ein persönliches, Gespräch nach drei Monaten, ist im Honorar inbegriffen.
Ohne anders lautenden Auftrag verlängern sich unsere Dienstleistungen automatisch um die vorangegangene Zeitperiode.
Kündigungsfrist:
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen vor Ende des Ablaufs und kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der Firma
Die Honorare gelten ab 2018.